Landesantidiskriminierungsgesetz

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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Stimmt, hatte ich verdrängt.
Viele der damaligen negativen Reaktionen sehe ich heute in einem Zusammenhang mit der damaligen Straffälligkeit.
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Aiko
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Beitrag von Aiko »

"Viele der damaligen negativen Reaktionen sehe ich heute in einem Zusammenhang mit der damaligen Straffälligkeit."

Mörder und andere Gewalttäter stehen nie so Negativ da und werden so schlecht entwürdigend behandelt wie Pädophile die nur mit Kinderpornos erwischt wurden.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

🤔Tja, damit müssen wir wohl leben. Da hilft kein Gejammer! 😢
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Mano
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Beitrag von Mano »

Aiko hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 08:02 Mörder und andere Gewalttäter stehen nie so Negativ da...
Das hat was an sich. Ein Frau hat in ihrer Wohnung eine Überwachungskamera installiert, welche dann Fotos gemacht hat von einem Einbrecher. Sie durfte die Fotos aber nicht veröffentlichen wegen Verletzung den Persönlichkeitsrechten vom Einbrecher, der sie auch noch hätte anzeigen können wenn sie seine Bilder veröffentlicht hätte. :shock:
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Mano hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 20:33 .. wegen Verletzung den Persönlichkeitsrechten vom Einbrecher,..
Dasselbe Recht steht mir als Pädo auch zu!
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Max
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Beitrag von Max »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Mi 5. Jun 2019, 22:02 Fest steht, Paragraf 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar." fällt für einen Verdächtigten weg.
Was schon mal verfassungswidrig ist, denn die Formulierung „unantastbar“ ist schon ziemlich eindeutig. Da eine Ausnahme zu schaffen lässt tief blicken. Im Prinzip sagt das ja aus: der Mensch, gegen den ermittelt wird, ist für die Dauer der Ermittlungen nicht als Mensch definiert. Dass man gewisse Geheimnisse und Rechte auf Privatsphäre für Ermittlungen aufheben muss ist klar. Aber wozu die Menschenwürde? Ehrliche Frage: was bringt das außer einem Freibrief für menschenunwürdige Behandlung?
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Max
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Beitrag von Max »

Zidane hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 23:09
Mano hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 20:33 .. wegen Verletzung den Persönlichkeitsrechten vom Einbrecher,..
Dasselbe Recht steht mir als Pädo auch zu!
Es gibt immer eine Abwägung nach der Höhe des zu schützenden Rechtsgutes. Die Argumentation/Abwägung sollte auch beim Einbrecher eindeutig sein wird aber beim Pädo sicherlich anders ausfallen.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Falsch!
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Max
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Beitrag von Max »

Keine Ahnung worauf sich deine Aussage bezieht Zidane. Aber ich sehe gerade dass mein Post schlecht formuliert war: ich meinte, dass der Pädo so behandelt werden wird, als wären seine Persönlichkeitsrechte das niedere Rechtsgut, auch wenn er nix gemacht hat, und der Einbrecher, dessen Video ein Verbrechen beweist, kriegt seine Persönlichkeitsrechte geschützt.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Es bezog sich auf Deine Antwort, Max.

Ich sehe eher nur den Unterschied darin, dass der Einbrecher seine Rechte viel eher und vehementer vertritt, als ein Pädo.

Wer möchte denn in die Öffentlichkeit kommen?
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:)
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