Ich wollte zwar nichts mehr posten, aber der Beitrag ist doch ziemlich sehenswert.
https://www.daserste.de/information/rep ... t-100.html
Man sieht wohin die Reise geht: es ist abartig, wenn sich ein Pädophiler sogenannte legale Fotos ansieht und für seine Phantasien benutzt. Es wird nicht lange dauern, dann sind legale Kinderfotos strafrelevant, wenn sie auf dem Rechner eine Pädophilen Menschen gefunden werden.
Damit ergibt die Umdeutung von Kinderpornografie hin zu Missbrauchsabbildungen auch endlich ihren Sinn.
Der Beitrag geht ja in diese Richtung. Pädophile missbrauchen legale Kinderfotos für ihr Phantasien, missbrauchen quasi dadurch die Kinder.
Kinderfotos im Netz gepostet, geklaut, missbraucht
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Solche Urteile gab und gibt es schon. Ein legales Bild wurde im Gesamtkontext als Kipo eingestuft weil ein Pädo es anderen Pädos zeigte und die dort gezeigte Handlung in den Köpfen der Pädos sexualisiert wurde. Das Bild war ein Junge der ne Gurke gegessen hatte.
- Max
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Ich habe momentan gerade keine zeit den Beitrag ganz zu gucken, das muss ich später mal nachholen. Zunächst ein paar Kommentare zu deinem Post:
„Missbrauchsabbildungen“ ist keine Umdeutung sondern der treffende Begriff der einen Euphemismus ersetzen soll, also eine verharmlosende Bezeichnung für etwas. Ziel ist es nicht alle Kinderbilder illegal zu machen sondern sondern Fotos und Videos realen Missbrauchs als das zu ächten, was sie sind, und Konsumenten klar zu machen, was sie da konsumieren: nicht eine Form der Unterhaltung nur halt mit Kindern sondern Dokumentationen abscheulicher Verbrechen an Kindern. Quasi Missbrauch aus der Dose.
Was fehlt ist bisher eine sinnvolle Abgrenzung gegen fiktive Abbildungen, Zeichnungen, CGI und Animationen, die in der Herstellung keinem Kind schaden. Von der Sache her wäre dafür der Begriff „Kinderpornographie“ eher passend.
Handlungen von Pädos so darzustellen oder zu behandeln als würden sie nur dadurch, dass ein Pädophiler sie tut, verwerflich ist natürlich absurd. Bei der Therapie bei KTW wurden wir allerdings drauf hingewiesen, dass Medien, die gemäß der Pädo-Ampel gelb waren (grenzwertig noch legal aber moralisch zweifelhaft bzw zweifelhaft, ob es dem Kind danach mit den Aufnahmen gut ging), wenn in Zusammenhang mit rotem Material gefunden auch eher mit dazu gezählt würden.
Was jedoch bleibt ist der Missbrauch der Persönlichkeitsrechte durch den Bilderklau und die Scham, die damit verbunden sein kann. Ich bin froh in einer Zeit aufgewachsen zu sein, wo noch nicht jedes dritte Babyfoto online gepostet wurde und finde Eltern sollten da eine ausgewogene Haltung entwickeln, die sie für sich und ihre Familie für sinnvoll erachten, was und wieviel online gepostet wird von den Kindern. Vor allem: mit welchen Privatsphäreeinstellungen.
Ich denke da gerade an die Suche nach einem Titelbild für mein Buch: ich hatte ein Bild gefunden, auf einer Seite, die tausende von Bildschirmhintergründen anbot. Als ich den Rechteinhaber suchte bekam ich aber mit, das der das Foto nie dafür freigegeben hatte. Er erzählte mir, dass er, solange seine Tochter klein sei keinerlei Lizenzen für Bilder von ihr vergeben würde – das solle sie später selbst entscheiden – und war dankbar, dass ich ihn auf das geklaute Bild aufmerksam gemacht hatte. Ich habe dann später bei flickr einen adäquaten Ersatz gefunden.
„Missbrauchsabbildungen“ ist keine Umdeutung sondern der treffende Begriff der einen Euphemismus ersetzen soll, also eine verharmlosende Bezeichnung für etwas. Ziel ist es nicht alle Kinderbilder illegal zu machen sondern sondern Fotos und Videos realen Missbrauchs als das zu ächten, was sie sind, und Konsumenten klar zu machen, was sie da konsumieren: nicht eine Form der Unterhaltung nur halt mit Kindern sondern Dokumentationen abscheulicher Verbrechen an Kindern. Quasi Missbrauch aus der Dose.
Was fehlt ist bisher eine sinnvolle Abgrenzung gegen fiktive Abbildungen, Zeichnungen, CGI und Animationen, die in der Herstellung keinem Kind schaden. Von der Sache her wäre dafür der Begriff „Kinderpornographie“ eher passend.
Handlungen von Pädos so darzustellen oder zu behandeln als würden sie nur dadurch, dass ein Pädophiler sie tut, verwerflich ist natürlich absurd. Bei der Therapie bei KTW wurden wir allerdings drauf hingewiesen, dass Medien, die gemäß der Pädo-Ampel gelb waren (grenzwertig noch legal aber moralisch zweifelhaft bzw zweifelhaft, ob es dem Kind danach mit den Aufnahmen gut ging), wenn in Zusammenhang mit rotem Material gefunden auch eher mit dazu gezählt würden.
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♦ Ich: mnl ≈40 ♦ Präferenz: wbl 6-12, 20+ ♦ keywords: ADHS, Zeichnen, Bibel, Naturwissenschaften ♦
♦ Mein Buch: „Für ein Kinderlachen“ ♦ Mein Blog: Max’ 2 Cents ♦
»Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)
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- Max
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Krass. *kopfschüttel* Hättest du da 'ne Quelle für diesen Fall?
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- Zidane
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Was die Gedankenkontrolle betrifft, sind wir in Deutschland schon immer sehr weit! Bücherverbrennungen, Verfolgung politisch Andersdenkender, Gestapo, Stasi, und, und, und...
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"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)
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Hm ich denke nicht das man die Kinder 100% aus den Sozialen Netzwerken oder Medien verbannen kann und wird, immerhin würde das bedeuten das auch Kinderdarsteller in Filmen und Fernsehen daraus verbannt werden und auch die betreffenden Fan-Gruppen aus dem Internet verbannt werden.
Natürlich ist ein Bild oder Video eines Kindes nicht unbedingt dafür erstellt worden das man es "Zweckentfremdet" aber das passiert nicht nur durch Pädophile, Zweckentfremdung gegen den willen des Kindes findet auch auf vielerlei anderen wegen statt.
Aber natürlich ist nur der Pädophile schuld weil der ja seine ihm durch die Natur gegebene Neigung damit besänftigt.
Natürlich ist ein Bild oder Video eines Kindes nicht unbedingt dafür erstellt worden das man es "Zweckentfremdet" aber das passiert nicht nur durch Pädophile, Zweckentfremdung gegen den willen des Kindes findet auch auf vielerlei anderen wegen statt.
Aber natürlich ist nur der Pädophile schuld weil der ja seine ihm durch die Natur gegebene Neigung damit besänftigt.
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So viel ich weiß wurde das Urteil von einer höheren Instanz aufgehoben. Oder nicht?Aiko hat geschrieben: ↑Mi 26. Dez 2018, 20:19 Solche Urteile gab und gibt es schon. Ein legales Bild wurde im Gesamtkontext als Kipo eingestuft weil ein Pädo es anderen Pädos zeigte und die dort gezeigte Handlung in den Köpfen der Pädos sexualisiert wurde. Das Bild war ein Junge der ne Gurke gegessen hatte.
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Weiß zu Kudos Anmerkung mittlerweile jemand was zu schreiben? Würde mich interessieren.
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