YouTuber "klärt auf"

Interessantes außerhalb des Forums
Antworten
Aiko
Gesperrt
Beiträge: 3765
Registriert: Mi 3. Mai 2017, 15:37

YouTuber "klärt auf"

Beitrag von Aiko »

[Mod: […]
Link wurde entfernt, da der Inhalt des gezeigten Lets Plays nicht jugendfrei sein dürfte (Egoshooter). Wer sich das nicht antun will, sollte das Video laufen lassen und derweil den Tab wechseln.

Videotitel: „KaRe Klärt Auf: Pädophilie [Episode 5]“
Video-Identifier bei Youtube: mX0Xu--31NU]


Mag mal jemand mit YouTube Account den Rotz den er da sagt und in den Kommentaren schreibt richtig stellen?

Beitrag von nem User: [Mod: [Link entfernt]] *Kopf->Wand*
Benutzeravatar
Frank Denker
Moderator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 2315
Registriert: Di 31. Jan 2017, 19:33

Beitrag von Frank Denker »

Am 03.06.2014 veröffentlicht
Da ist jede heutige Interaktion "Schade um die Zeit".

Obwohl er in seinem Beitrag wirklich eine ganze Menge Müll redet!

Gruß
Frank Denker
Disclaimer:
Was ich hier im Forum schreibe, verstehe ich maximal als Denkanstoß und Angebot zur Selbsthilfe! Vielleicht passt es für Dich und hilft Dir? Vielleicht aber auch nicht?
Ich möchte Dir jedoch keinesfalls "zu nahe" treten. Falls Du es aber so empfindest, dann schreibe es mir! Vielleicht habe ich nicht alle Informationen, um Deine Situation zu verstehen?


frank69@safe-mail.net
Aiko
Gesperrt
Beiträge: 3765
Registriert: Mi 3. Mai 2017, 15:37

Beitrag von Aiko »

Nun zuletzt schrieb er da vor Nichtmal nen Jahr. Und andere auch. Das ist schon recht Aktuell.
Gelöscht_01

Beitrag von Gelöscht_01 »

War gerade dabei, dazu was zu schreiben, aber die 12000 Captchas, um über TOR einen Youtube-Account erstellen zu können, nehme ich für diesen Schwachmaten nicht in Kauf, zumal er absolut überzeugt davon sein muss, sonst würde er sich nicht als "Aufklärer" sehen, obwohl er nur falsche Tatsachen als wahr verkauft. Das ist verschwendete Lebenszeit.
Ich bin am überlegen, ob ich ihn wegen Volksverhetzung anzeigen soll.
§130 StGB hat geschrieben: (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Meiner laienhafte Sicht nach ist das glasklare Volksverhetzung.
Teso_gelöscht

Beitrag von Teso_gelöscht »

Könnte mit einem sehr gutem Anwalt zu einer Geldstrafe führen.
Gelöscht_01

Beitrag von Gelöscht_01 »

Naja, ich würde höchstens eine anonyme Anzeige machen, zumal ich durch meine Pläne, Erzieher zu werden, viel zu verlieren hätte und mich nicht aus der Deckung trauen kann. Aber vielleicht kann jemand hier, der vielleicht nicht so die Probleme mit seiner Anonymität hat, das ganze Programm (Anwalt, Klage, etc.) durchziehen.
Benutzeravatar
Caspar Ibichei
SuH-Team
Beiträge: 6343
Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Caspar Ibichei »

Daniel hat geschrieben: Fr 17. Nov 2017, 19:53 Ich bin am überlegen, ob ich ihn wegen Volksverhetzung anzeigen soll.
Ich hatte ja vor einer Weile (30.09.) Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die drei "Pädojäger" bei Facebook erstattet.
Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen.
Ob das Ganze was bringt, weiß ich noch nicht.

Aber ich denke, es ist den Versuch wert. :)

Allerdings wirst du das nicht anonym online machen können.
Eventuell mit Beweismaterial persönlich auf einer Polizeidienststelle. :?:

Edit: Für eine Anzeige brauchst du ja noch keinen Anwalt. Erst, wenn du direkt anklagen willst.
Ich hoffe, bei "Volksverhetzung" übernimmt die Staatsanwaltschaft (Rechtsvertreter der Bürger eines Staates) die Anklage.
Ein Anwalt für eine Privatklage ist bei mir auch nicht drin. :(
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
Benutzeravatar
Mascha
Beiträge: 3609
Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55

Beitrag von Mascha »

Volksverhetzung ist was für die Staatsanwaltschaft. Privat anklagen kann man nur wegen Beleidigung oder ähnlichem.
Bei Volksverhetzung wäre man selbst nur als Zeuge geladen.
Das habe ich schon gemacht. Unangenehm ist, dass man den Leuten dann möglicherweise auf dem Flur gegenübersitzt oder sie über Akteneinsicht an Namen und Adresse kommen können.
Aiko
Gesperrt
Beiträge: 3765
Registriert: Mi 3. Mai 2017, 15:37

Beitrag von Aiko »

Das ist der Knackpunkt.
Teso_gelöscht

Beitrag von Teso_gelöscht »

"[Link entfernt] *Kopf->Wand*" steht da so ganz gut. :D
Antworten