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Zidane
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Beitrag von Zidane »

"Leider glauben viele Eltern noch, dass Kinder geformt werden müssen"
Was hat Erziehung mit politisch rechten Einstellungen zu tun? Sind Helikoptereltern wirklich unerträglich? Der Kinderarzt Herbert Renz-Polster wirft einen neuen Blick darauf, wie wir unsere Kinder prägen.
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Umarmt eure Kinder. Arbeitet nicht so lang.
Er bereue jetzt so viele Dinge, schreibt Storment. Dass er mit Wiley am Abend vor seinem Tod geschimpft habe. Dass er oft keine Zeit für ihn gehabt habe. "Viele haben mich gefragt, wie sie helfen können. Umarmt eure Kinder. Arbeitet nicht so lang. Ich nehme an, in euren Kalendern stehen Vieraugengespräche mit vielen Menschen, mit denen ihr arbeitet. Aber verabredet ihr solche Termine auch regelmäßig mit euren Kindern?"
😢
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Caspar Ibichei
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Solche Termine sollte man sich für viel mehr lebenswerte Situationen machen.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Sehr gut geschrieben, wirklich nachdenkenswert! Trotz Aussagen zur Unschuldsvermutung, zeigt diese Kolumne auf, wie mit diesem Thema (wie auch Verdacht auf Kindesmissbrauch) einen Schaden anrichten werden kann, auch wenn er später aus der Welt geschaffen werden würde. Thema Kachelmann. Trotz Freispruch hängt ihm nun dieses "Kann da nicht doch was sein?" nach. Und auch daher finde ich es für wichtig sich sachlich damit auseinander zu setzen und nicht wie hier geschehen, eine Art Rufmordkampagne mit einem stigmatisierten Thema zu begehen.

Haltet ein!
Thomas Fischer in Spiegel Online hat geschrieben: Kinderpornografie-Vorwurf gegen Metzelder

Haltet ein!

Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt ein Ermittlungsverfahren. Das Ergebnis ist offen. Es geht nicht um Mord und Totschlag, sondern um einige Bilder, die niemand kennt. Wo genau liegt der Skandal?

"Es ist heute eigentlich zu früh, darüber zu reden", sprach die Moderatorin Maischberger am 4. September in der ARD zu Wolfgang Kubicki, "aber Sie haben vor der Sendung gesagt, dass Sie ihn kennen." Dies war - Minute 37 der Sendung - der Auftakt dazu, nun umso eigentlicher zu reden: Metzelder. Maischberger sprach den Namen stockend und fragend aus ("Met-zel-der?"), als ob sie sich kaum an ihn erinnere: Jeglicher Sensationsjournalismus, so lautete die Botschaft dieser komödiantischen Einlage, liegt mir fern. Man darf gewiss annehmen, dass Herr Kubicki nicht beim Plaudern vor der Sendung zufällig erwähnte, er kenne übrigens neben Herrn Müller und Frau Meier auch Herrn Metzelder, woraufhin Frau Maischberger, die es "eigentlich zu früh" fand, das sogleich begeistert auf ihr Moderationskärtchen schrieb und das Thema nun überhaupt nicht mehr zu früh fand. Es ist ja auch eine wenig nachvollziehbare Erklärung, man wolle über ein Thema, für das es "eigentlich zu früh" sei, deshalb sprechen, weil ein Gast die betroffene Person kenne.

Die Talk-Meisterin zeigte sich aber hinreichend informiert: "Eine große deutsche Tageszeitung" habe, so sprach sie, über den Verdacht gegen den Fußballer Metzelder berichtet, kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben (§ 184b StGB). Zum Thema, über das man eigentlich nicht sprechen sollte, fragte sie dann: "Kann man das machen?" Der Strafverteidiger Kubicki merkte an, er halte die Berichterstattung für eine "Unverschämtheit", und wies darauf hin, dass Beschuldigungen wegen Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern, unabhängig von ihrer Berechtigung, eine lebenslange Stigmatisierung zur Folge hätten. "Das war bei Kachelmann so", so Kubicki, "der war komplett unschuldig."

An dieser Stelle unterbrach ihn Maischberger mit einer bemerkenswerten Pantomime: Sie zog Schultern und Augenbrauen hoch, verdrehte die Augen nach oben, breitete die Arme aus, schürzte die Lippen und wiegte den Kopf: Weiß man's? Dazu sprach sie: "Er ist freigesprochen worden", was offenkundig das Gegenteil von "komplett unschuldig" bedeuten sollte. Nach einer Bemerkung aus dem Off bemühte sie sich, ihre Entgleisung zu überspielen, indem sie zusammenhanglos erklärte: "Ich hab nicht deshalb so geguckt, sondern die Frage ist tatsächlich, Sie haben ja gesagt, wir müssen etwas darüber lernen. Was lernt man denn in diesem Fall?" Eine tolle Frage! Wenn allerdings jemals diese Frage durch pantomimisches "Gucken" nicht dargestellt wurde, dann von der lernbegierigen Frau M. Das wurde für diejenigen, die den eigenen Augen nicht trauten, durch den weiteren Gesprächsverlauf bestätigt: Was man "in diesem Fall lernen" konnte, interessierte keine Sekunde.
[...]

Die Moderatorin demonstrierte also in treuherziger Offenheit exakt das, was Kubicki beschrieben und als "Unverschämtheit" charakterisiert hatte: Wenn es um Sexualdelikte geht, führt selbst ein rechtskräftiger Freispruch nicht zur Rehabilitierung des Beschuldigten. Er wird vielmehr unter der Rubrik "kann sein, kann auch nicht sein" abgelegt. Der Verdacht bleibt verfügbar und wird noch jahrelang zu beliebigen Zwecken und Zeiten als biografische "Info" wiederbelebt, als "umstritten" oder "letztlich nicht bewiesen" bezeichnet oder, wie im Fall Kachelmann, als sogenannte Meinung weiterverbreitet.

Nun also Metzelder. Wie der Weg der Verdächtigung vom "Tippgeber" zur "Bild" und zur Staatsanwaltschaft Hamburg verlief, ist seinerseits Gegenstand berechtigten Interesses. Jedenfalls war "Bild" rechtzeitig zur Stelle, um der staatsbürgerlichen Pflicht zur Unterstützung von Strafverfolgungen (Reichelt) zu genügen und überdies der staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung beizuwohnen. Die Berichterstattung des Herz-für-Kinder-Blatts wurde beispielhaft getaktet. Dass sich sogar ein "Ex-Staatsanwalt" auftreiben ließ, der mit Foto und Erwähnung seiner Kanzlei enthüllte, "was ihm (Metzelder) droht" (die gesetzliche Strafdrohung, die jeder mit drei Klicks nachlesen kann), war da ein fast schon selbstverständlicher Service für den Leser.

Das Ganze hat zwei Aspekte, die eng miteinander verbunden sind: Einen formellen und einen inhaltlichen. Der erste ist scheinbar einfach, der zweite schwieriger. Zu beiden ein paar Anmerkungen.

Es gilt die Unschuldsvermutung

So richtig wohl fühlte sich, außer "Bild", diesmal wohl niemand. Ob das an der Moral lag oder daran, dass man zu spät dran war, mag dahinstehen. Der frühere Berufsfußballspieler Metzelder kann als "Person der Zeitgeschichte" im presserechtlichen Sinn durchgehen, sodass eine Verdachts-Berichterstattung unter Namensnennung und mit Fotos im Grundsatz zulässig ist. Der Begriff ist aber, wie man weiß, in der Wirklichkeit ausgesprochen schillernd: Eigentlich beschreibt er nur die Berichterstattung über einen Verdacht. Allzu oft aber verdreht sich das in einen "Schuldspruch bei Verdacht" im Sinn einer möglichst weitgehenden Vorab-Bestätigung einer Beschuldigung. Möglichst rasch über möglichst viele belastende Momente zu berichten, ist der Traum des "Investigativen".

§ 152 Abs. 2 StPO lautet:

"(Die Staatsanwaltschaft) ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen";

und § 160 Abs. 1 und Abs. 2 StPO bestimmen:

"Sobald die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist."

[...]

Daraus ergibt sich, dass ein "Ermittlungsverfahren", wie schon der Name sagt, Schuld weder voraussetzt noch feststellt, sondern eine Beschuldigung prüft. Am Anfang steht ein bloßer "Anfangsverdacht". Wenn das Vorliegen einer Straftat nicht von vornherein erkennbar ausgeschlossen ist, ist diese Stufe schon erreicht. Am Ende steht - vorbehaltlich einiger Möglichkeiten bei geringfügigen Taten - eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Einstellen oder anklagen (§ 170 StPO)? Wenn Anklage erhoben wird, sei es durch Anklageschrift oder Strafbefehlsantrag, entscheidet darüber das Gericht. Und bevor nicht ein Strafbefehl rechtskräftig geworden oder nach einer Hauptverhandlung eine Verurteilung erfolgt ist, ist eine strafrechtliche Schuld nicht festgestellt.

Unbeeindruckt davon hat sich in der öffentlichen Anschauung ein ganz anderes Bild verbreitet: "Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft" ist einer jener Sätze, die jeder Leser, Hörer oder Zuschauer aus Enthüllungsgeschichten kennt und die fast schon als Synonym eines "vorläufigen Schuldspruchs" verwendet und verstanden werden. Umso vorgeschobener, nicht selten nur als Freizeichnungsklausel ohne inhaltlichen Wert, wirkt eine ans Ende breiter Berichte zur Beschuldigung angehängte Klausel, wonach "die Unschuldsvermutung gilt". Auch im Fall Metzelder hat es an derlei Beteuerungen nicht gefehlt: Bei "Bild" sowieso; die ARD ließ die Unschuldsvermutung hochleben und die Verbindung zum Beschuldigten "ruhen"; ein frommer Professor und Stiftungskurator, medial als "Kollege" Metzelders bezeichnet, trat aus der Stiftung des Verdächtigten aus und versicherte, es gelte die Unschuldsvermutung. Und "Focus" berichtete, die Auswertung von Datenträgern werde noch andauern; "bis dahin gilt die Unschuldsvermutung." Nun ja: Ein bisschen länger gilt sie schon.

Aber die Unschuldsvermutung, die sich ausdrücklich in der Europäischen Menschenrechtskonvention findet, ist keine Anweisung für das Denken der Menschen oder für das Meinen von Journalisten. Deshalb ist umgekehrt ihre Verwendung als Beschwörungsformel, mit der man vorgeblich jede noch so wüste Vorverurteilung wieder ins Stadium objektiver Berichterstattung versetzen kann, überaus unehrlich. Es kommt, wie jeder weiß, nicht darauf an, ob ans Ende eines Medienberichts, der die soziale Vernichtung des Betroffenen bewirkt, ein Ablassbrief in Gestalt der Unschuldsfloskel angehängt wird. Es gibt besonders perfide Formen des Umgangs mit der Unschuldsvermutung. Eine besteht darin, Krokodilstränen über die soziale Ausgrenzung und Freigabe zur öffentlichen Vernichtung zu vergießen, die man selbst betreibt, und noch daraus wieder neues Geld zu ziehen. Das ist einfach: Parallel zu Nachrichten über Belanglosigkeiten des Verfahrens bringt man das Stück "So weint seine Mutter" oder "Was wird aus seinen Kindern?"

Die schöne Vermutung hat eine steile Karriere gemacht und dient inzwischen selbst zur Verzierung von Verdächtigungen, die sich gar nicht mit strafbarem Verhalten befassen, sondern - beispielsweise - mit dem 30 Jahre zurückliegenden Grapschen eines mittlerweile 78-jährigen Tenors am Busen einer heute pensionierten, aber weiterhin traumatisierten Sopranistin. Die Unschuldsvermutung führte hier dazu, dass der Maestro vorerst weiter in der unvergleichlichen Elbphilharmonie singen darf. Solche Nachrichten stehen ganz ernsthaft auf Seite eins.

Vor allem aber ist die Vermutung ein Ritterschlag der Harmlosigkeit, den sich die lautesten und wüstesten Verdächtiger und Vernichter selbst verleihen. Der Chefredakteur von "Bild" wurde am 10. September vom DLF gefragt:

"Sie sagen, Sie haben Christoph Metzelder nicht vorverurteilt, aber Sie haben doch relativ reißerisch berichtet. Eine Überschrift hieß: 'Hier holen Fahnder Metzelder aus der Sportschule'. Das bedeutet doch im übertragenen Sinne: Hier wird jemand abgeführt. Aber er wurde ja gar nicht verhaftet."

Antwort:

"Das ist eine rein nachrichtliche Überschrift auf einen Sachverhalt. Und dann sagen Sie, er ist doch gar nicht verhaftet worden. Das steht dort aber auch nirgendwo (...) Die Überschrift bei uns war der Sachverhalt: Hier holt die Polizei Christoph Metzelder in der Sportschule Hennef ab. Das ist tatsächlich genau das, was dort geschehen ist."

So geht das mit der Unschuld. Zwischen "Fahnder holen ihn aus der Sportschule" und "Die Polizei holt ihn in der Sportschule ab" kann der Chefredakteur keinen Unterschied sehen, und einen "übertragenen Sinn" kann er nicht erkennen. Das muss man hinkriegen.

Auf jedem Bild das Grauen

Jetzt zum schwierigeren Teil! Eine Frage: Kennen Sie den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen? Wenn Sie antworten, selbstverständlich sei Ihnen Herr Herbert Reul bekannt, liegen Sie falsch. Der für die Verfolgung von Straftaten zuständige Minister heißt Peter Biesenbach. Dass weithin der Eindruck vorherrscht, in NRW sei die Strafverfolgung vollständig von der Polizei übernommen worden, liegt am unermüdlichen Einsatz des dortigen Innenministers, der nicht nur die Beschlagnahmen von Tabak persönlich überwacht und - vorbehaltlich der richterlichen Unabhängigkeit - kleine Tipps zur Strafzumessung bereithält, sondern vor allem den Krieg gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a StGB) und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB) gern zu seinem wichtigsten Anliegen erklärt. Man könnte sich zwar schlechtere Ziele ausdenken; andererseits erscheint die Wahl dieses Lieblingsprojekts für einen Innenminister, der ja eher für ziemlich viele ganz andere Dinge zuständig ist, überraschend.

Dahinter steht das Phänomen, dass die genannten Straftaten, ihre Verfolgung und der sogenannte Kampf gegen sie, von einer inzwischen überragenden symbolischen, emotionalen, medialen und rechtspolitischen Bedeutung sind. Das war nicht immer so. Man kann im Grundsatz durchaus froh sein, dass eine Verdrängung und Bagatellisierung der genannten Übergriffe schon lange nicht mehr stattfinden. Umgekehrt kann man auch mit gewisser Sorge betrachten, dass das inhaltliche Gewicht der Taten in der öffentlichen Diskussion tendenziell das vernünftige Maß sprengt und der allgemeine "Kampf" einen irrationalen, fast schon religiös anmutenden Charakter anzunehmen droht, in dem jede Differenzierung auf der Strecke bleibt und jede Mahnung zur Mäßigung als schlimme "Verharmlosung" diffamiert wird.

Das überträgt sich, abgesehen von den ins Irrationale gesteigerten Strafbedürfnissen der Öffentlichkeit, bis in die Anforderungen an den gerichtlichen Umgang mit entsprechenden Fällen. Als das Landgericht Detmold kürzlich das Urteil im Lügde-Verfahren verkündete, war vielfach zu lesen, die Vorsitzende der Strafkammer habe bei der Urteilsverkündung "kaum Worte gefunden", um die Grauenhaftigkeit der Taten zu beschreiben; sie habe ihre "Fassungslosigkeit" beteuert usw. Wenn das zuträfe, hielte ich es nicht für ein erfreuliches Zeichen mitmenschlicher Anteilnahme, sondern eher für eine bedenkliche Anbiederung an eine überdrehte Emotionalisierung, die auch Richtern nicht mehr verzeihen will, wenn sie sich nicht genügend "betroffen" aufführen.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist eine Sache, nicht schwerer Missbrauch eine andere, Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen eine dritte. Und bei jeder dieser drei Straftaten gibt es wiederum eine große Bandbreite von leichten, durchschnittlichen, schweren und besonders schweren Fällen. Die Vorstellung, jede Missbrauchstat führe zwangsläufig zu lebenslangem Leiden des Tatopfers, ist falsch. Eine Berichterstattung und eine dadurch stimulierte öffentliche Fantasie, die zwischen wüsten Spekulationen über einen amerikanischen Multimillionär, der Jugendlichen 200 Dollar für "Massagen" bezahlt, und sadistisch motivierten Gewalttaten gegen Kleinkinder nicht mehr unterscheiden, sondern sich in Superlativen des "Abscheus" ergehen, verfehlen jeden Sinn.

Das gilt auch für Taten nach § 184b StGB. Fast eine ganze Seite und die seitenüberspannende Großüberschrift "Auf jedem Bild kann das Grauen sein" widmete etwa die Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 8. September einem Bericht über den "Horrorjob" der Ermittler im LKA Nordrhein-Westfalen (wo sonst?), die kinderpornografische Darstellungen auf beschlagnahmten Datenträgern oder im Internet suchen. Nun ist zwar diese Tätigkeit gewiss mit unangenehmen Details belastet. Ein "Horrorjob", ein Trip in den Abgrund, ein Leben unter schwer traumatisierenden Umständen ist es aber nicht. Auch bei Tätigkeiten als Sanitäter, Rechtsmediziner, Drogenberater, Familienhelfer, Staatsanwalt oder Strafrichter brechen Menschen nicht reihenweise unter dem "Grauen" zusammen, das anderen angetan wird. Es ist nicht realistisch und nützlich, über kinderpornografische Abbildungen stets so zu berichten, als handle es sich ausnahmslos um Darstellungen schwerster, mit schwerer körperlicher Gewalt verbundener Taten gegen sehr junge Kinder. Sie kommen vor, sind aber nicht die Regel.

Von den 63.700 Ermittlungsverfahren wegen Taten "gegen die sexuelle Selbstbestimmung", die die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2018 erfasst hat (1,1 % der Gesamtzahl angezeigter Taten), betrafen 7450 Taten Verbreitung oder Besitz kinderpornografischer Schriften. Nach der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wurden im Jahr 2017 insgesamt 1850 Personen wegen solcher Taten verurteilt, davon 1050 zu Freiheitsstrafen, von denen 980 zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Zahl der Verurteilungen zu Strafen bis zu einem Jahr betrug 801, die über zwei Jahre 26. Das liegt nicht daran, dass die Strafgerichte von unbegreiflicher Milde befallen sind, sondern daran, dass die meisten Taten eben nicht "das Grauen" verkörpern und nicht schwer sind. Man muss sich, abseits vom Sensations-"Grauen", klarmachen, dass tatbestandliche Kinderpornografie auch schon ein einziges virtuelles Bild ist, das eine Person unter 14 Jahren in sexuell betonter Pose zeigt. Nicht alle Täter sind süchtige Monster, die sich in den Tiefen des Darknets zu Horrortaten stimulieren. Es gibt sie, aber sie sind nicht die Regel. Nicht in jedem zweiten kleinbürgerlichen Einfamilienhaus wohnt "das Grauen".

Dämonisierung ist genauso irrational und wie eine Bagatellisierung


§ 184b StGB ist ein Vorfeld-Delikt. Es setzt nicht voraus, dass tatsächlich ein Kind sexuell missbraucht wurde, und hat dies nicht regelmäßig zur Folge. Die Tat, die da bestraft wird, spielt sich zunächst einmal nur in der Fantasie ab: Strafbar ist das Anschauen von verbotenen Bildern. Dass man dies als kriminelles Unrecht ansieht, ist nicht selbstverständlich. Es wird in § 184a StGB sogar ganz merkwürdig: Als "Tierpornografie" wird das Besitzen von Bildern bestraft, auf denen ein sexuelles Verhalten zu sehen ist, das selbst gar nicht strafbar ist. Das tatsächliche Ausführen der Handlungen, die der Humorkünstler Böhmermann einst einem ausländischen Präsidenten andichtete, wäre also bei uns gar nicht strafbar - wohl aber das Besitzen einer kritzeligen Zeichnung davon.

Eine Dämonisierung von Kinder- und Jugendpornografie ist genauso irrational und schädlich wie eine Bagatellisierung schwerer Taten. Man muss sich probeweise klarmachen, dass das Besitzen einer Bauanleitung für Atombomben straflos ist, der Besitz eines (!) gemalten (!) Bildes vom nackten Busen einer 13-Jährigen aber mit Freiheitsstrafe von drei Jahren bedroht ist.

Ich vertrete gewiss nicht die generelle Straflosigkeit von Kinderpornografie. Aber man muss sich einer wenig nützlichen, kontraproduktiven Hysterisierung auch hier entgegenstellen. Und man muss sich gelegentlich in Erinnerung rufen, in welch exzessivem Maß unsere Gesellschaft öffentlich sexualisiert und geradezu manisch auf jugendliche Sexualität fixiert ist: in Werbung, Mode, Showgeschäft, Freizeit, Unterhaltungsindustrie. Die "Reinheit", Unschuld und extreme Verletzlichkeit, die Kindern heute zugeschrieben und angedichtet wird, ist vielfach nur die psychologisch verdrehte Kehrseite von Selbstbespiegelung, Identifikation mit einer idealisierten Kindlichkeit und hemmungsloser Sexualisierung des gesamten Lebenskontexts.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Was mich erschreckt, inwiefern hier der Aluhut herrscht! Wir Pädophile unterwandern ... 8-)

Geopolitik und Pädokriminalität
Januar 2019; Aktualisiert: September 2019

Der folgende Beitrag bietet eine Übersicht und Referenzen zum Themenkomplex der organisierten Pädokriminalität im Kontext von Geopolitik, Elitenmanagement, und westlichem Mediensystem.

Hinweis: Keine aktive Leseempfehlung; nur gedacht für Personen, die sich ohnehin mit dieser Themati­k befassen (möchten). Nicht geeignet für minderjährige oder sensible Personen.

Vorwort

Geostrategische Machtstrukturen erfordern effektive Führungsinstrumente. Eines der wirkungs­vollsten Führungs­instrumente ist seit jeher die Erpressung, und die ultimative Form der Erpressung beruht insbesondere in westlichen Ländern auf der Involvierung in Pädokriminalität.

Wie die folgende Übersicht zeigt, deuten verschiedene Untersuchungsverfahren und Opferaussagen, aber auch sabotierte Ermittlungen und ermordete Zeugen auf eine potentiell einflussreiche Rolle pädo­krimineller machtpolitischer Elitennetzwerke in Europa und den USA hin.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern solche Netzwerke seit dem Zweiten Weltkrieg eine zentrale transatlantische Führungsstruktur gebildet haben, zumal inzwischen diverse personelle Berührungspunkte zu Politik, Militär und Geheimdiensten belegt sind.

Im Falle Italiens ist beispielsweise dokumentiert, dass der frühere italienische Militärgeheim­dienst SIFAR im Auftrag der CIA über 150.000 Dossiers zu »irregulärem Verhalten« erstellte und damit die ge­sell­schaf­tliche Elite Italiens während Jahrzehnten erpressen und kontrollieren konnte.

Etablierte transatlantische Medien berichten – von Ausnahmefällen abgesehen (s.u.) – kaum zeitnah und investigativ über diese Thematik. Dabei ist zu bedenken, dass diese Medien zumeist in dieselben geopolitischen Machtstrukturen eingebunden sind wie die fraglichen Akteure selbst.

So war ein von belgischen Zeugen identifizierter Pädokrimineller unter anderem Vizepräsident der Europäischen Kommission sowie Vorsitzender und später Ehrenpräsident der bekannten Bilder­berg-Kon­fe­renz, zu der die transatlantische Elite aus Politik, Wirtschaft, Militär und Medien geladen ist.

Ein weiterer von Zeugen identifizierter Pädokrimineller verhinderte als belgischer Justizminister die Aufklärung von Terroranschlägen und verfügte 1992 die vorzeitige Haftentlassung von Marc Dutroux; später wurde der Mann Richter und Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof.

In vielen Fällen waren Kinderheime oder Kinderhilfswerke direkt oder indirekt in die pädokriminellen Netzwerke eingebunden; in anderen Fällen wurden die Kinder aus Problemfamilien rekrutiert oder durch Entführungen beschafft. Manche dieser Kinder wurden letztlich ermordet.

Während aus gesellschaftlicher Sicht integre und vorbildliche Persönlichkeiten als Elitenvertreter wünschenswert sind, sind aus machtpolitischer Sicht im Gegenteil erpressbare und korrumpierbare Personen gefragt. Hieraus ergibt sich ein grundlegender Widerspruch mit weitreichenden Folgen.
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
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Beitrag von Caspar Ibichei »

Der Glaube an den Gott einer Religion ist einfacher (und sicherer?) als der Glaube an den Menschen.
Ob jetzt bei Politikern oder Medien, bei Führungskräften oder "investigativen Aufdeckern."
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Beitrag von Zidane »

Der Fachjournalist hat geschrieben:
26. September 2019

Ihr Buch „Schluss mit dem täglichen Weltuntergang“ ist längst ein Bestseller geworden. Maren Urner beschreibt in ihrem Buch, wie die tägliche Informationsflut unserem Gehirn schadet. Der Fachjournalist veröffentlicht einen Auszug aus dem Buch, dieser sich mit der Verankerung von Fake News in unserem Gehirn widmet.

Ende Januar 2017 berichtet die Trump-Beraterin Kellyanne Conway von zwei irakischen Männern, die während der Obama-Präsidentschaft in die USA einreisten, sich dort radikalisierten und die Drahtzieher hinter dem Bowling-Green-Massaker seien. Einige Tage später beklagt sich Präsident Donald Trump während einer Ansprache, dass die »dishonest press« (»unehrliche Presse«) zu wenig über Terrorangriffe berichten würde. Es dauert nicht lang, bis sich herausstellt, dass das angebliche Massaker frei erfunden war. Conway rudert zurück und bezeichnet ihre Aussage via Twitter als einen »ehrlichen Fehler«. Also alles nicht so schlimm? Doch! Denn der Schaden ist bereits angerichtet. Eine Woche später stimmen in einer Befragung 51 Prozent der Trump-Unterstützer folgender Aussage zu: »Das Bowling-Green-Massaker zeigt, warum Trumps Einwanderungspolitik notwendig ist.« Typisch, die dummen Trump-Unterstützer … Moment, nicht so schnell! Auch du bist anfällig für solche Fehler. Denn auch der Großteil deines Gedächtnisses ist nichts weiter als eine fehlerhafte Abbildung der tatsächlichen Ereignisse, eingefärbt durch bestehende Muster in deinem Gehirn. Das glaubst du nicht? Dann hast du sicher nichts gegen einen kleinen Test:
zum Artikel
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
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Beitrag von Zidane »

Wenn es so stimmt laufe ich wieder voll einer Depression HINEIN, wenn ich nicht schon wieder drin stecke. Ist das ein Scheiß. 😢😭
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Beitrag von Zidane »

Die Strategie beginnt aufzugehen
Wie die rechte Szene ihren Nachwuchs rekrutiert
Maria Fiedler hat geschrieben:[...]
Wer mit Aussteigern spricht, mit Streetworkern, mit Wissenschaftlern, rechten Aktivisten und jungen AfD-Anhängern, der merkt: Es gibt sie zwar noch, die jungen Skinheads, die Rechtsrock hören und Bomberjacke tragen. Aber die Szene ist diverser geworden. Hippe Nationalisten in Poloshirts sind dazugekommen, rechte Rapper, rechte Youtuber, rechte Sportevents, Smartphone-Apps für Rechte, sogar rechte Comedy. Doch auch wenn es auf den ersten Blick so aussehen mag: Das ist keine neue Bewegung, keine Kultur, die aus der Jugend heraus entsteht. Vielmehr kapern Rechte gezielt popkulturelle Strömungen und nutzen sie dazu, Nachwuchs zu rekrutieren und nationalistisches Gedankengut zu verbreiten. Und die Strategie scheint zu funktionieren.
[...]
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Beitrag von Zidane »

Tami Holderried hat geschrieben:[...]
Woran merke ich denn, dass der Stress in meinem Leben zu viel wird?

Körperlich merkt man es zum Beispiel daran, dass man zwar ständig erschöpft ist, aber nicht mehr schlafen kann. Man fühlt sich ausgelaugt, hat Rückenschmerzen und wird schneller krank, weil das Immunsystem geschwächt ist. Auf der mentalen Ebene wird man vergesslich, hat Probleme, sich zu konzentrieren, wird schnell gereizt. Man hat das Gefühl, alles ist sinnlos, fühlt sich leer und hoffnungslos. Auch das Interesse an anderen Menschen und die Empathie können verlorengehen. Das sind dann aber schon massive Symptome. Wer solche Symptome bei sich feststellt, muss grundlegend etwas ändern.

Was könnte das sein?

Ganz banal: Sich regelmäßig etwas Gutes tun. Zum Beispiel essen gehen, Sport treiben, Zeit alleine verbringen. Wenn man nur einmal im Jahr Urlaub macht, hilft das nicht gegen ständige Belastung. Man sollte über den Tag oder zumindest über die Woche hinweg immer wieder Dinge tun, die wirklich Spaß machen.
[...]
Zuletzt geändert von Zidane am Mi 9. Okt 2019, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
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