Führungszeugnis

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Danny

Führungszeugnis

Beitrag von Danny »

Liebe Community von GSA


Mein Freund ist ü 40 und arbeitete im sozialen Bereich.(Mit Senioren)
Voriges Jahr hatte er Kontakt mit einem anderen BL und dieser sandte ihm per Datei diverse illegale Videos und Fotos mit nackten Jungs zu.
Erotische Posen sagte er mir ;also keine sexuellen Gewaltdarstellungen zum Glück!

Nichtsdestotrotz tauchte eines frühen Morgens die Polizei auf und machte bei ihm eine Hausdurchsuchung
Nahm PC und Smartphone mit.

Mein Freund bekam 3 Jahre auf Bewährung. und musste Geldbusse zahlen.

Meine Frage: Wie lange bleibt diese Vorstrafe" Besitz und Speichern von Kinderpornografie" im Führungszeugnis?
Mein Freund meint das er mit Hilfe eines Anwaltes das Führungszeugnis quasi "säubern lassen " kann..

Geht das?
Wie muss er da vorgehen?

LG
Danny
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Caspar Ibichei
SuH-Team
Beiträge: 6344
Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Caspar Ibichei »

Hallo Danny,

bislang war es so, dass die Einträge 5 Jahre im normalen Führungszeugnis bleiben.
(Bei einem evtl. "Erweiterten Führungszeugnis", das bei manchen Berufsgruppen gefordert wird, sieht es schon wieder anders aus.)
Nach den 5 Jahren kann (d)ein Anwalt die Löschung aus dem Führungszeugnis beantragen.

Ich weiß allerdings nicht, wie es nach der neuesten Gesetzesverschärfung aussieht.

Das momentane Vorgehen wäre also, sich direkt bei einem Anwalt zu erkundigen.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
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