Fragen zum verschlüsselten Führungszeugnis

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Daniel

Fragen zum verschlüsselten Führungszeugnis

Beitrag von Daniel »

Hallo, kennt sich jemand aus wie das ist mit dem Dienstzeugnis?

Dienstzeugnisse sind stets verschlüsselt .
Klingen wohlwollend, der Code hinter einer schönen Formulierung dagegen nicht

Als Beispiel: Er war pünktlich.
Das wird als selbstverständlich gesehen. Wird es hervorgehoben bedeutet es das man außer Pünktlichkeit nicht viel beruflich bieten konnte.

Auch Begriffe wie "fleißig! sollen nicht in einem Dienstzeugnis vorkommen genauso wenig wie "einfühlsam"

Wie sieht die Situation aus in folgendem Fall:

Ein Heimerzieher, Kinderpfleger lud Kinderpornografisches Material runter.
Wurde verurteilt zur Bewährung.

Fristlos entlassen.

Weiss einer von Euch Bescheid welchen Formulierungslaut ein Dienstzeugnis in diesem Fall hat??

Habe gegoogelt, nichts gefunden

Bitte um Euere Hilfe!!

Danke.

Gruß,Daniel
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Mano
SuH-Team
Beiträge: 3855
Registriert: Sa 8. Apr 2017, 17:35

Beitrag von Mano »

Daniel hat geschrieben: Di 24. Nov 2020, 12:50 Ein Heimerzieher, Kinderpfleger lud Kinderpornografisches Material runter.
Wurde verurteilt zur Bewährung.
Ich weiss nicht wie das genau in andern Länder gehandhabt wird, aber in der Schweiz bedeutet dies, du musst dir einen andern Job suchen, weil du ein lebenslanges Verbot kriegst mit Kindern zu arbeiten und je nach schwere des Vergehens kommt da noch ein lebenslanges Kontaktverbot mit Kindern hinzu.
Ausnahmen gibt es da absolut keine, ein einziges Missbrauchsbild auf dem Handy kann für diese Verbote schon reichen, war kürzlich der Fall als man auf dem Handy von einem 16 Jährigen ein solches Bild gefunden hat welches es weiter verschickte. :shock:
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Mascha
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Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55

Beitrag von Mascha »

Das ist eine schwierige Frage und es gibt dafür keine allgemeingültigen Vorschriften.

Ganz allgemein kann man sagen, dass Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis nach dem Motto "Wahrheit vor Wohlwollen" ausstellen müssen, ansonsten können künftige Arbeitgeber eventuell sogar Schadensersatz verlangen, wenn ein Fehlverhalten wieder auftritt.

Meines Wissens nach darf aber im Arbeitszeugnis nicht auf die genauen Umstände der fristlosen Kündigung eingegangen werden; ein genereller Hinweis auf die sofortige Auflösung reicht aus. Ausnahme besteht da, wo ein Arbeitnehmer tatsächlich auch verurteilt wurde.
Aber ein Urteil gab es ja, wenn ich das richtig verstanden habe? Also könnte es vermutlich sogar konkret erwähnt werden.

Vielleicht kann es eine Einigung mit dem Arbeitgeber geben, dass nicht erwähnt wird, weshalb genau gekündigt wurde. Denn für eine neue Tätigkeit in einem anderen Bereich ist das ja nicht von Belang.

Eine erneute Bewerbung auf eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen ist ja sowieso mindestens zehn Jahre ausgeschlossen, wegen der Notwendigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Und da ist die Straftat ja auf jeden Fall gelistet.

Ich würde an deiner Stelle einen guten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen
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Mitleser
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Registriert: Mi 23. Jan 2019, 20:19

Beitrag von Mitleser »

Ich weiß nicht, wie so ein Führungszeugnis aussieht, aber ein "Dienstzeugnis" oder "Arbeitszeugnis" ist definitiv etwas Verschiedenes. Letztere werden vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer nach einer Kündigung ausgestellt, und mit denen kann man dann sein Glück anderswo versuchen. Daher sind sie meist wohlwollend formuliert, auch wenn die positiven Bemerkungen meist durchschauen lassen, wie sich derjenige wirklich angestellt hat. Das Führungszeugnis wird hingegen von einer Behörde ausgestellt und enthält nur entsprechende Strafregistereinträge, die ggf. zum definitiven Ausschluss für eine neue Tätigkeit führen. Da muss wohl auch nichts verschlüsselt werden, weil in den entsprechenden Berufszweigen die Vorlage eines Führungszeugnisses Pflicht ist (die Vorlage eines Arbeitszeugnis ist in aller Regel freiwillig).
Gast

Beitrag von Gast »

Irgendwo in den Medien wird aktuell von einer weiblichen Kindergärtnerin berichtet, mehrere Kindergärten mit Abschlusszeugnis verlassen haben soll, da sie keine Empathie zeigte. In einem Kindergarten soll sie dann ein Mädchen so stark gedrückt haben, dass dieses gestorben ist.

Ich vermute, dass das Dienstzeugnis und das einfache Führungszeugnis nicht das Papier wert sind worauf es gedruckt wurde, genau wie ein Pass der Schweiz in dem Zusammenhang.
Xerxes
Gesperrt
Beiträge: 491
Registriert: Do 15. Nov 2018, 03:26

Beitrag von Xerxes »

Das kommt drauf an ob man demjenigen das auch nachweisen kann, man darf keinen Verdacht den man nicht Beweisen kann ins Arbeitszeugnis schreiben. Bsp: Du hast auf der Arbeit gestohlen, dein Chef ist sich sicher das du das warst. Da wird er dich bei nächster Gelegenheit wegen etwas Feuern das er sonst durchgehen lassen würde. Auf dem Arbeitszeugnis steht dann sowas wie: Er hat sich gut um das Firmeneigentum gekümmert.
Das du gestohlen hast darf er nicht schreiben (zumindest nicht direkt), da er ja keine Beweise hat.
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