Urteilsspruch gefällt;ist trotzdem ein Neues Aufrollen des Falles möglich?

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Angelo

Urteilsspruch gefällt;ist trotzdem ein Neues Aufrollen des Falles möglich?

Beitrag von Angelo »

Liebe Community

Mich beschäftigt immer noch der Fall: Franco B. ein Kita-Erzieher .Der über 24 Jahre in der gleichen Kita arbeitete. Und sehr beliebt war bei den Kindern.
Seine Kollegin fand auf dem Stuhl des Kita-Büros einen USB Stick.War im Januar 2018

Sie legte ihn in den PC ein und "wusste sofort das der Stick Franco B. gehört.
Die Medien berichteten das auf dem Stick illegales war an Kinderpornografie/Bilder und Videos) Waren jedoch nicht die Kids aus seiner Kita.

Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt ,verlor seinen Job und bekam eine Bewährungsstrafe.

Nun ist es so dass ich den Bruder von Franco B. persönlich kenne.
E hasst seinen Bruder sehr
Er hat jedoch eine gute Bekannte die glaubt das man aus Neid Franco B. diesen USB Stick manipuliert habe.

Folgende Gründe nennt sie in diesem Fall(der ihr sehr mysteriös erscheint)

1.) Warum legte Franco B.s Kollegin den Stick überhaupt in den Kita-PC ein ,statt einfach zu fragen im Team Wem er gehört?

2.)Woher wusste sie das der Stick Franco B. gehört?

3.) Wer nimmt schon einen UBS Stick mit K-Porn mit an seine Arbeitsstätte; noch dazu eine Kita?

4.) Kann es sein das Franco B. das illegale von einem anderen bekam(auch daheim auf seinem PC) und davon nichts gewusst hatte?
Und das ihn jemand bedroht und Franco B. gab die Schuld aus Angst zu?


Kann er irgendwie versuchen den Fall neu aufzurollen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes/Strafverteidigers?

Was meint Ihr?
Lieber Gruß
Angelo
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Caspar Ibichei
SuH-Team
Beiträge: 6342
Registriert: So 12. Feb 2017, 20:43
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Caspar Ibichei »

Eigentlich sollte Franco solche Sachen VOR dem Urteil mit seinem Rechtsanwalt abgeklärt haben.
Georg, >60 ● Präferenz: wbl 8-12, mnl 6-10 caspar-ibichei@gmx.de
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.“ (Che Guevara)
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gilgamesh24
Beiträge: 144
Registriert: Di 14. Aug 2018, 18:44

Beitrag von gilgamesh24 »

In Deutschland die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu erwirken gilt als sehr schwierig. Das geht nur, wenn z.B. neue Beweismittel vorliegen, die eine neue Bewertung des Falls notwendig machen. Bezüglich deiner Fragen würde ich mal davon ausgehen, dass die im Strafprozess geklärt worden sind. Nur aufgrund der Aussage, der Stick ist halt von dem, wäre in aller Regel nicht verurteilt worden. Wenn es zum Wiederaufnahmeverfahren kommt, wird es auch ein neues Urteil geben, dass dann vielleicht nicht mehr gefällt.
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