Wie sollte ein Arbeitskollege damit umgehen?

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Max
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Beitrag von Max »

LeGo hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 11:14 @Caspar: Der Konsum von Kipo ist definitiv kein Verbrechen, sondern ein Vergehen. Mag sein, dass sich das irgendwann ändern wird, aber laut Forenregeln sollen wir derzeit bestehende Gesetze ja nicht kritisieren und müssen damit akzeptieren, dass es eben nur ein Vergehen ist.
Regel 1 bezieht sich nur auf „Gesetze zu sexuellen Handlungen mit Kindern“ und nicht auf Gesetze zu Missbrauchsdokumenten oder anderem, was unter den Begriff „Kinderpornographie“ fallen mag. Unser Tenor ist, dass

1. die Herstellung Scheiße ist. Alles wofür Kinder missbraucht werden, ob mit sexuellem oder ohne sexuellen Hintergrund, gehört verboten und bestraft.

2. die Verbreitung ist Scheiße, da sie über die Nachfrage auch die weitere Produktion fördert. Gäbe es keine Nachfrage würden nur noch diejenigen produzieren, die für sich selbst solche Bilder wollen und dafür Kinder kaputtspielen.

3. Bilder ohne Missbrauch u.ä. in der Herstellung (Zeichnungen und computergeneriertes Material) sollten (in unseren Augen) strafrechtlich okay sein — und fast wären sie das auch — wer sie nutzen will ist aufgrund der Gummiparagraphen in Deutschland aber trotzdem in Gefahr kriminalisiert zu werden.

4. Posingbilder sind Scheiße, weil auch sie Großteils Zwang oder zuallermindest Täuschung der Kinder beinhalten.

5. Wenn man Besitz von der Verbreitung trennen könnte… dazu hat wohl jeder eine eigene Meinung. Meine Meinung: da man Besitz und Verbreitung nicht trennen kann (es sei denn die Person produziert selbst, was noch schlimmer wäre) gehört für mich auch das bestraft, egal unter welcher Kategorie von Delikten (Straftat oder Vergehen oder was es da sonst noch geben mag)

Ja, jemand der solche Bilder nutzt gehört auch in meinen Augen klar nicht in die Arbeit mit Kindern. Aus vielen Gründen, die du ja recht gut aufzählst, Bibo. Ich wehre mich jedoch gegen zwei Dinge: den Rückschluss „der könnte ja auch“ und die Gleichsetzung mit anderen Verbrechen: klar ist jedes Verbrechen schlimm aber der Besitz eines Bildes ist deutlich von einer Hands-on-Straftat abzugrenzen. Sie auf gleiche oder nahezu gleich Stufe zu stellen wäre reine Hysterie. Leider ist Hysterie im Umgang mit diesem Themenkomplex ziemlich üblich. (Das hat hier zwar keiner gemacht, ich wollte das nur erwähnen)

Genau das „der könnte ja auch“ oder „der hat/macht/denkt bestimmt auch“ gehört nicht in die Strafverfolgung eines Rechtsstaates. Moralisch kann man das nochmals ganz anders sehen, aber hier war nach „Was denkst du würdest du machen?“ gefragt in einer Situation, die niemand von uns vollständig kennt und in der auch niemand von uns bisher je wirklich war. Also, alles mit ein wenig Abstand betrachten. Das ist hier nur ein was-wäre-wenn-Spiel. Aufgrund solcher Gedankenspiele sollte man sich eher keine abschließenden Urteile erlauben.
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Max
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Beitrag von Max »

Zidane hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 12:41 es ist juristischer Sprachgebrauch,

oder möchtet ihr etwa Gesetze verändern?
Siehe meinen Beitrag, der Regel 1 erklärt.
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Aiko
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Beitrag von Aiko »

Überraschend differenziert gerade von dir Max. Hatte mehr impulsives erwartet. ;)
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Max
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Beitrag von Max »

Danke!
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Beitrag von Aiko »

Ich halte Menschen die konsumieren deshalb nicht perse für ungeeignet.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Max hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 12:52 Ja, jemand der solche Bilder nutzt gehört auch in meinen Augen klar nicht in die Arbeit mit Kindern.
Für immer? Oder gibt es trotz der "hohen" Moral die Möglichkeit einer Chance?
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)

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Max
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Beitrag von Max »

Ich denke mal Zidane, das könnte womöglich eher als private Frage gemeint gewesen sein? Ich denke hier passt es dennoch auch: nein, natürlich nicht für immer. Denn Menschen können sich ändern. Und wenn sie sich geändert haben, dann sollten auch die Strafe/die Konsequenzen sich ändern bzw. enden.
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Angelo
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Beitrag von Angelo »

Leider sagen viele Menschen, das Pädophile nicht mit Kindern arbeiten sollten.
Ich widerspreche dem.Denn:
Wichtig ist WIE jemand mit Kindern umgeht und nicht seine Neigung.

Ein heterosexueller Gynäkologe als Beispiel:
Unter diesen gab es auch schon solche ,welche sexuelle Übergriffe verübten.
Da sie sich nicht im Griff haben

Keiner würde sagen das man daher nur noch homosexuelle Männer als Gynäkologen einsetzen sollte...

Ich kann mir gut vorstellen das es gute pädophile Erzieher gibt die keinem der Kinder schaden
Pädophil bedeutet nicht: Triebgesteuerter empathieloser Mensch.
"Wenn die Wunden längst verheilt sind
tun die Narben weh, Du brauchst ein ganzes Leben um die Kindheit zu verstehn"
(Aus dem Lied" Meine blaue Gitarre" von Romy Haag
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Max hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 13:31 ... das könnte womöglich eher als private Frage gemeint gewesen sein?
Auch, aber auch als allgemeine Frage. Denn dieser Erzieher darf "nie" wieder in einer Kita arbeiten. Und Länder, wie die USA, Polen, Schweiz exerzieren vor, Menschen mit solchen Vergehen für lebenslang zu bestrafen. Und Deutschland ist auf einen guten Weg dahin, wegen einer solcher Moral, wie sie auch u.a. von @Bibo angedeutet wird.

Wer hier gesetzestreu handeln und leben möchte, sollte dann auch deren Sprache akzeptieren können. Ansonsten müsste zugegeben werden, dass Gesetze nicht immer korrekt sind, und sie nach eigenem Empfinden geändert werden sollten. Das müsste dann aber auch für jeden Menschen und für jedes Gesetz gelten!
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
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:)
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Beitrag von Zidane »

Angelo hat geschrieben: Mi 16. Okt 2019, 13:43 Wichtig ist WIE jemand mit Kindern umgeht und nicht seine Neigung.
Dem, und deinen sonstigen Einwurf kann und möchte ich sehr gerne unterstreichen. Nur momentan handelt es sich hier in diesem Thread um die Frage, wie ich als Kollege damit umgehe einen Stick mit kinderpornographischen Schriften zu finden, der tatsächlich nach §184b StGB strafrechtlich verfolgt werden könnte. Es hat also jemand eine Straftat begangen.

Bei Dir geht es in Deiner Antwort momentan um pädophile Menschen die ohne einer Straftat mit Kindern arbeiten. Ich hoffe, Du erkennst den Unterschied.
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