Pädophilie = verminderte Schuldfähigkeit?

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Sollte eine Pädophilie bei Kindesmissbrauchstätern eine verminderten Schuldfähigkeit bedeuten?

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inte
Beiträge: 615
Registriert: Mo 20. Nov 2017, 02:22

Beitrag von inte »

Man trifft hier wahrhaft auf kuriose Gedankengänge!


"Schuster, bleib bei deinem Leisten"
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Zidane
Gesperrt
Beiträge: 3027
Registriert: So 13. Mai 2018, 14:27

Beitrag von Zidane »

Nicht wahr?
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)

:)
Tom [DoppelM]
Moderator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 2545
Registriert: So 12. Feb 2017, 12:52

Beitrag von Tom [DoppelM] »

Gestern um 12 Uhr war es noch eine Ja Stimme und nun sind es 20 na das nenne ich mal einen Aufschwung.

Ich will hier keine Debatte los treten, aber wenn jeder Pädophile der einem Kind sexuelle Gewalt zufügt, vermindert schuldfähig sein soll, gilt das dann auch wenn das Kind dabei nicht nur die sexuelle Gewalt erfährt sondern auch noch vorher bzw. nacher weiteren schaden davon trägt ?
Nehmen wir beispielsweise an ein Kind wird entführt und erfährt dann sexuelle Gewalt, oder ein Kind wird nach der sexuell ausgeübten Gewalt ermordet, würde das eine verminderte Schuldfähigkeit rechtfertigen nur weil derjenige Pädophil ist ?

Herrn Bartsch zum Beispiel hat als "Kirmesmörder" mehrere Jungen entführt, teilweise missbraucht und dann umgebracht. Sollte für ihn eine verminderte Schuldfähigkeit gelten ?

Ich finde ein pauschales Ja ist da zu einfach gesetzt. Vielleicht kann jemand der mit Ja gestimmt hat seinen Gedankengang mal erläutern würde mich freuen.
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inte
Beiträge: 615
Registriert: Mo 20. Nov 2017, 02:22

Beitrag von inte »

Als Randbemerkung:

Der oder die jenigen, die so zahlreich mit ja stimmten, haben ganz offensichtlich nicht, oder nicht mit der angemessenen Aufmerksamkeit diesen Auszug gelesen:

https://forum.schicksal-und-herausforde ... 643#p36643

insbesondere diese Erwähnung:
inte hat geschrieben: Di 4. Dez 2018, 11:11 In mehreren Ländern Europas ist die Zunahme der Einweisungen und der Rückgang von Entlassungen zu beobachten.

Die Unterbringung nach § 63 StGB dauert immer länger, und der aktuelle Trend geht bundesweit dahin, weniger Patienten wegen erfolgreicher Therapie zu entlassen.
Es könnte daher deutlicher zum Vorteil sein, sofern es sich ausschließlich um eine drohende Strafhaft handelt, immer darauf hin zu arbeiten, im Endergebnis eine volle Schuldfähigkeit für sich zu erzielen, nicht umgekehrt ...

Anderen Falls, wird es u. U. sehr schwer, aus dieser Nummer, wieder heraus zu kommen!

Im Fall von Harry S., macht eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, evtl. mehr Sinn.
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Mascha
Beiträge: 3608
Registriert: Sa 6. Mai 2017, 07:55

Beitrag von Mascha »

Ein Schelm, wer denkt, dass sich hinter diesen plötzlich auftretenden 20 Ja-Stimmen ein und dieselbe Person verbirgt :lol:
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Zidane
Gesperrt
Beiträge: 3027
Registriert: So 13. Mai 2018, 14:27

Beitrag von Zidane »

Also öffentliche Umfragen, sind eh kein Gradmesser! @Mascha, das würde mich dann auch nicht wundern!
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)

:)
Blende51
Beiträge: 93
Registriert: Mo 4. Jun 2018, 21:14

Beitrag von Blende51 »

Nachdem Pädophilie keine Krankheit ist, sondern eine sexuelle Orientierung, schauen wir mal ins Gesetz:
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§20StGB
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
§ 21 StGB

Frage 1: Ist Pädophilie an und für sich eine "Andere schwere seelische Abartigkeit" (Boah, was für eine Formulierung im Gesetz -der Säzzer)?
Kann man sich trefflich streiten, ich verneine für mich persönlich zumindest die "Schwere". Gibt natürlich Gutachter, die das anders sehen.

Frage 2: Vermindert eine pädophile Sexualpräferenz aus sich heraus die Einsichtsfähigkeit massiv, dass sexuelle Handlungen an Kindern Unrecht sind, bzw die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln?
Ich persönlich würde diese Frage für mich verneinen.

Allerdings kann ein Gericht dies auch anders sehen
Siehe unter anderem BGH 1 StR 526/15
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/15/1-526-15.php

Meine Meinung: Pädophilie alleine führt nicht zu der vom Gesetz geforderten "erheblichen Verminderung der Einsichtsfähigkeit", in Kombination mit anderen psychischen Störungen kann es allerdings sehr wohl zu einer teilweisen Schuldunfähigkeit kommen.
Die Gutachter sind da jedenfalls nicht zu beneiden

Blende
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Max
Administrator Emeritus
Beiträge: 5660
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 19:53
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Max »

Zidane hat geschrieben: Fr 14. Dez 2018, 16:54 Also öffentliche Umfragen, sind eh kein Gradmesser! @Mascha, das würde mich dann auch nicht wundern!
Sehr seltsam, Gäste sollten ursprünglich nicht abstimmen können. Evtl lässt sich das noch nachträglich in der Datenbank wieder bereinigen?
♦ Ich: mnl ≈40 ♦ Präferenz: wbl 6-12, 20+ ♦ keywords: ADHS, Zeichnen, Bibel, Naturwissenschaften ♦
♦ Mein Buch: „Für ein Kinderlachen“ (2015 veröffentlicht) ♦

»Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erschien.« (Albert Einstein)
Sirius
Administrator Emeritus (Inaktiv)
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Registriert: Di 7. Feb 2017, 21:55
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Beitrag von Sirius »

Aufgrund eines Fehlers in der Forenkonfiguration war es Gästen möglich bei Umfragen im öffentlichen Bereich abzustimmen, was hier scheinbar dazu geführt hat, dass die Umfrage sabotiert wurde.

Die Umfrageergebnisse sind jetzt bereinigt, sodass nur noch die Abstimmungen registrierter Nutzer zählen. Um die Transparenz zu wahren und damit sich jeder überzeugen kann, dass die Abstimmungen auch so stimmen ist hier der Status der Datenbank vor der Bereinigung:
Screenshot_2018-12-15_21-48-52.png
Die erste Tabelle zeigt die Abstimmungen vor der Bereinigung an. Die zweite Tabelle listet alle Abstimmungen registrierter Nutzer auf, und ganz unten in der dritten Tabelle stehen die Abstimmungen der registrierten Nutzer nach Umfrageoption aufsummiert.
kinder-im-herzen.net: ein Blogportal über Pädophilie
Tom [DoppelM]
Moderator Emeritus (Inaktiv)
Beiträge: 2545
Registriert: So 12. Feb 2017, 12:52

Beitrag von Tom [DoppelM] »

Danke Sirius.

Es ist mir prinzipiell egal ob Gäste abstimmen können oder nicht.
Auch ist es mir egal wenn das Ergebniss der 20 Ja-Stimmen wirklich durch "faire" abstimmungen gekommen wäre, es kann ja jeder seine eigene Meinung zu den Dingen haben, diese Abstimmung aber zu sabotieren um ein für sich selbst passendes Ergebnis zu erhalten finde ich nunja...kritisch.

Da war Maschas Behauptung also doch gar nicht mal so falsch
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