Pädophilie = verminderte Schuldfähigkeit?

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Sollte eine Pädophilie bei Kindesmissbrauchstätern eine verminderten Schuldfähigkeit bedeuten?

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inte
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Beitrag von inte »

Caspar Ibichei hat geschrieben: Mi 5. Dez 2018, 19:39 ... auch die öffentliche Meinung fließt manchmal mit ein.
Das auch die eine Rolle spielt hatte ein Richter bei mir deutlich durchblicken lassen.
Das ist mir nichts unbekanntes, Caspar, gerade während einer mündlichen Verhandlung, können solche Staatdiener, sehr viel Offenheit, die vom Herzen kommt, unter Beweis stellen, die sich jedoch niemals, in schriftlichen Zeugnissen, derselben Person wiederfinden würden!

Bei solchen Gegebenheiten, ist es dann zu merken, dass es auch nur Menschen sind, die unter ihrer Robe, ebenfalls nur (eventuell eingepullerte) lange SCHIESSER Feinrippunterhosen tragen, die sie, an ihren, mehr oder weniger empfindlichen Körperstellen, warm halten.

Die "öffentliche Meinung", fällt übrigens unter die Rubrik "und andere Quellen".
Sirius
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Beitrag von Sirius »

inte hat geschrieben: Mi 5. Dez 2018, 16:35 Dennoch, wie bereits erwähnt, steht deine Fragestellung, aus meiner Sicht, in Konkurrenz zu den tatsächlichen Fakten, des unten stehenden Sachverhalts, den du zuvor nur persönlich interpretierend angenommen hattest, sich nun wohl aber etwas anders darstellt, wie ich bereits vom ersten Augenblick angenommen habe.
Nun ja, es ging mir eigentlich auch weniger darum die Einzelheiten des vorliegenden Falles zu diskutieren (aus der Entfernung können wir den im Detail eh nicht beurteilen) sondern um die Diskussion der Fragestellung, die sich aufgrund der medialen Darstellung des Falles in der Öffentlichkeit jetzt wohl einige stellen dürften. Der Fall sollte nur ein Aufhänger und Beispiel sein.
inte hat geschrieben: Mi 5. Dez 2018, 16:35 Hm - sowohl als auch, im konkreten Fall, geht es jedoch ausschließlich um diesen Schwerpunkt, der im Raum der Thematisierung steht. [...] Ich denke mal, das du da nicht frei bist, (viel) mehr reinzulesen, wobei, auch immer bei einem Richter, das Wissen um aktuelle Kriminalstatistiken und auch anderen Quellen mit einfließen, die für ihn nun mal eine deutliche Sprache sprechen
Die Kriminalstatistiken sagen aber auch aus, dass der überwiegende Teil alles Kindesmissbrauchstäter Männer sind. Und der verurteilte Kinderarzt war ebenfalls ein Mann. Meiner Ansicht nach hätten die Richter also genauso gut schreiben könnten:

"Dabei kommt es darauf an, ob sein Geschlecht die Persönlichkeit des Täters so verändert hat, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag"

Oder:

"Eine festgestellte Männlichkeit kann aber im Einzelfall eine schwere andere seelische Abartigkeit und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (BGH jeweils aaO)".

Oder denke ich gerade wieder zu naiv?
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Aiko
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Beitrag von Aiko »

Du denkst da allgemein zuviel. Aber das ist deine Art um mir dir selbst klar zu kommen.

Ich würde mich aber eher für dich freuen wenn du dich auch mal mit schönen Dingen der Pädophilie beschäftigst als immer nur mit negativen.
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inte
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Beitrag von inte »

Oha, du hast Gedankengänge, Sirius!

Vorweg, bevor ich eventuell, falls überhaupt, versuche, auf deine abenteuerlich kreativen Satzkonstruktionen ein wenig einzugehen.

Es ist oftmals unheimlich müßig, sich als Laie, in diese "abstrakte" Denkweise der Justiz, nur ansatzweise reinzudenken, das grenzte bereits in früheren Zeiten, bei manchen Zusammenhängen, schnell an Überforderung, wo es sich ausschließlich um eigene Belange drehte, zumeist, hatte ich dabei Unterstützung anderer, meist ebenfalls Laien, sodass es irgendwann einen nachvollziehbaren sinnigen Erklärungsansatz ergab, da mir ein RA nicht immer (kostenlos) zur Verfügung stand, der mir relevante Kausalitäten verständlich und schnell definieren könnte.
Daraus resultierend, dauerte z. B. das Verfassen und ausarbeiten von Klageschriften, zu meist immer mehrere Tage, bis man sich (wir uns) einigermaßen sicher sein konnte(n), dass diese keine groben und somit aushebelbaren Fehler enthielten. Im schlimmsten Fall nur zur Belustigung des Richteralltags dienlich. Doch man hatte ja Zeit (bis zur Fristsetzung) im Überfluss, zudem nichts sinnerfüllenderes zu tun.

...

So, nach dem ich mir eben deine fantasievollen Textentwürfe noch einmal durchgelesen habe, geriet mir die Stimme meines mir bekannten Rechtsanwalts ins Ohr, die mit etwas ungehaltener Stimme sagte;
„Was ist das denn schon wieder für ein vollkommener Unsinn, den ich da lesen muss!“

Mit dieser Formulierung, hast du komplett die Zusammenhänge verlassen, daraus, ist überhaupt nicht mehr ersichtlich, um was es überhaupt geht, ganz ehrlich, da steht jetzt nur noch ganz grober Unfug, wo eventuell der eine oder andere mitlesende juristische Fachmensch, nach dem ersten Augenverdrehen, in Anschluß der Lektüre, in schallendes Gelächter ausgebrochen ist.

Mangelhaft, setzten, Sirius!

Ferner, möchte ich gar nicht, so tief in diese Materie einsteigen, die meine Zeit unnötig bindet, es geht in diesem Sachverhalt um Zusammenhänge, die mich nicht direkt betreffen, sodass ich darin keine allzu große Energie verschwenden möchte.

Abschließend, noch ein paar Worte, aus meiner Sicht, zu deiner oben stehenden Umfrage. Ich würde sie nach den aktuellen Ausarbeitungen, komplett wieder entfernen, bzw. abändern, da es jedoch nicht auf meinem Mist gewachsen ist, sondern auf deinem, muss ich es auch nicht verantworten.
Lemontree

Beitrag von Lemontree »

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 8&nr=90236
Die Persönlichkeitsstörung führe zu keiner
„durchgehend schweren Beeinträchtigung der sozialen Kompetenz von Krankheitswert“, auch die Pädophilie erreiche nicht den erforderlichen Schweregrad, weil der Angeklagte „keinesfalls sozial und beruflich isoliert und zwingend auf den Kontakt mit Kindern angewiesen gewesen [sei]“. Auch bei einer Gesamtbetrachtung beider Störungen sei nicht von einer schweren seelischen Abartigkeit auszugehen. Der Angeklagte habe „andere Handlungsoptionen gehabt
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 7&nr=90248
Danach liege bei diesem ein sexueller Masochismus vor, zudem bestehe der Verdacht auf einen Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen sowie auf einen Fetischismus. Insoweit lägen die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach §21 StGB und auch die medizinischen Voraussetzungen einer unterbringung nach §63 StGB vor.
Das Urteil über die Schuldfähigkeit von Inte bezgl. seines letzten Beitrags ist noch nicht gesprochen.
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Zidane
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Beitrag von Zidane »

Aiko hat geschrieben: Do 6. Dez 2018, 07:31 ... mal mit schönen Dingen der Pädophilie beschäftigst ...
Ach die gibt es auch? :shock:
"Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig!" - Winston Churchill (1874 - 1965)
"Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln." - Astrid Lindgren (1907 - 2002)

:)
Sirius
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Beitrag von Sirius »

inte hat geschrieben: Do 6. Dez 2018, 18:47 Mangelhaft, setzten, Sirius!
:cry:

Die Absurdität des Ganzen war doch genau mein Punkt! Mangels juristischer Fachkompetenzen kann ich den Fall auch nur unter dem Gesichtspunkt beurteilen, wie er in der Allgemeinheit aufgenommen wird. Und da ist mir nun einmal nicht klar, warum überhaupt eine verminderte Schuldfähigkeit im Kontext mit seiner pädophilen Neigung in Frage gestellt wird.
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inte
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Beitrag von inte »

Sirius hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 00:33 Die Absurdität des Ganzen war doch genau mein Punkt!
Dann wäre es gut gewesen, du hättest es deutlich dazu geschrieben, somit würde deine Absicht nicht fehlinterpretiert werden.
Sirius
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Beitrag von Sirius »

Ich dachte das wäre offensichtlich... auch wenn mein Name anderes impliziert, meine ich nicht immer alles ernst :lol:
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Tom [DoppelM]
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Beitrag von Tom [DoppelM] »

Ich bin immer ein Freund des Einzelfalls.
Dennoch tendiere ich auch mehr zu "Ja". Es kommt auf den Tatbestand an.

Bezogen auf den Fall von Harry S. sehe ich das Maß seiner Taten nicht mehr als "Schuldminderungsfähig" an. Auch wenn er Pädophil ist, das was er getan hat kann man nicht mehr als "Ausrutscher" oder als Verlust der "Kontrolle" betrachten...
Zumal das Mittel der Betäubung schon zeigt wie begierig er seinen Trieb ausgelebt hat.

Betrachten wir aber mal wie man die Neigung in Deutschland überhaupt ausleben darf...ehm....wartet....ah verdammt...so gut wie gar nicht.
Was bedeutet das für einen Menschen mit Pädophiler Neigung? Was bedeutet das für Menschen die explizit Pädophil sind ?
Sie müssen ihr Leben lang "enthaltsam" leben, dürfen weder gezeichnetes, geschriebenes noch anderweitiges Material für die Befriedigung des Triebes verwenden, sie werden daher von der Gesellschaft für etwas bestraft wofür sie selbst aber nichts können...naja ist ja nicht das erste mal...

Ich kann mir sehr gut vorstellen das der Druck in solchen Menschen irgendwann enorm hoch wird, wenn sie für sich kein Ventil finden welches eben nicht bedeutet sexuelle Gewalt an zu wenden, dann wird dieser Mensch irgendwann seinem Trieb erliegen.
Schon ironisch....die Gesetze zwingen uns enthaltsam zu leben...fördern damit aber in meinen Augen die sexuelle Gewalt an Kindern...wie immer ist Deutschland da weit hinter anderen Ländern her...aber was erwartet man von einem konservativem Land welches noch nicht mal imstande ist Homosexualität als normal an zu erkennen....

Sollte ein Pädophiler daher unter dem entstandenen Druck einen Fehler begehen und sexuelle Gewalt anwenden, diese Tat ein Einzelfall sein und der Pädophile wissen das es falsch war, finde ich sollte man die Schuldfähigkeit schon im Einzelfall in betracht ziehen.
Generell zu sagen bei sexueller Gewalt angewendet durch einen Pädophilen sollte man die verminderte Schuldfähigkeit anwenden halte ich für Falsch.

Was ist mit dem Konsum von KiPo oder gezeichnetem bzw. geschriebenen Material ? Hier bin ich der Meinung das man bei Pädophilen sofern sie das Material nicht selbst her gestellt oder in Umlauf gebracht haben immer von einer verminderten Schuldfähigkeit sprechen sollte.
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