von Cornelius » Sa 8. Apr 2023, 07:33
Obwohl ich mich eigentlich zu diesem Thema nicht mehr äußern wollte, sind mir in letzter Zeit ein paar Gedanken zu der Thematik gekommen, die bisher noch nicht diskutiert wurden. Ich würde diese noch gerne hinzufügen und vielleicht kann ja der eine oder der andere etwas damit anfangen.
Es wurde von verschiedenen Personen die Sorge geäußert, dass eine Legalisierung von virtueller Kinderpornographie dazu führen würde. Sosehr ich diese Sorge verstehen kann, wenngleich in sie in dieser Form nicht ausdrücklich teile (wobei mir die möglichen negativen Folgen einer Legalisierung durchaus bewusst sind), so würde ich dennoch den Gedankengang gerne umdrehen und fragen: Kann es nicht auch sein, dass durch die Legalisierung von virtueller Kinderpornographie nicht vielmehr sexuelle Fantasien von Pädophilen und damit die sexuelle Ausrichtung von Pädophilen (damit meine ich nicht die Auslebung der Neigung an Kindern) insgesamt mehr akzeptiert würden? Denn wenn ich als Pädophiler meine Gedanken grafisch verwirklichen möchte, habe ich ja virtuelle Kinderpornographie hergestellt. Und wäre eine solche Akzeptanz durch die Legalisierung nicht auch eine Möglichkeit, reale Kinder nicht mehr sexualisieren zu müssen, wenn es virtuelle Alternativen dazu gibt? Mir ist bewusst, dass diese Gedanken bei vielen wahrscheinlich Empörung hervorrufen oder diese als ziemlich verwerflich wahrnehmen. Ich bin mir ja selbst nicht sicher, ob dieser Gedankengang in der Realität so funktionieren würde und beanspruche daher keinesfalls die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben. Wobei wir eigentlich alle, wenn wir ehrlich sind, bei diesem Thema auf Vermutungen angewiesen sind, weil es ja kaum wissenschaftliche Arbeiten dazu gibt.
Der zweite Aspekt, den ich gerne noch ansprechen möchte und der hier auch noch nicht thematisiert wurde, ist die Frage nach der Angemessenheit der Strafen für virtuelle Kinderpornographie oder auch Sexpuppen. Denn sosehr wir in der Frage der Legalisierung unterschiedlicher Meinung sind, so ist dürfte es doch Konsens sein, dass bei virtueller Kinderpornographie keine realen Kinder leiden mussten und es geschädigte Personen bei diesen Materialien eigentlich nicht gibt, sofern es keine zeichnerischen oder animierten Kopien von realen Kindern sind. Daher müsste meiner Meinung nach der Konsum bzw. der Besitz von solchen Bildern höchstens mit einer Geldstrafe geahndet werden. So fände ich es dringend notwendig, dass das Gesetz geschärft wird, damit nach der Definition von wirklichkeitsnahen Geschehen es nicht mehr Auslegungssache des Gerichtes ist, was darunterfällt und wo das Besitzverbot greift. Und dabei sollte in meinen Augen nie als Verbrechen eingestuft werden können, denn bei virtueller Kinderpornographie liegt meiner Ansicht nach definitiv kein Verbrechen vor, schon gar nicht beim Konsum von solchen Bildern.
Es war mir wichtig, diese Gedanken hier mal einzubringen und ich hoffe, dass dies nicht dazu führt, bei einigen hier alte Wunden wieder aufzureißen.
Obwohl ich mich eigentlich zu diesem Thema nicht mehr äußern wollte, sind mir in letzter Zeit ein paar Gedanken zu der Thematik gekommen, die bisher noch nicht diskutiert wurden. Ich würde diese noch gerne hinzufügen und vielleicht kann ja der eine oder der andere etwas damit anfangen.
Es wurde von verschiedenen Personen die Sorge geäußert, dass eine Legalisierung von virtueller Kinderpornographie dazu führen würde. Sosehr ich diese Sorge verstehen kann, wenngleich in sie in dieser Form nicht ausdrücklich teile (wobei mir die möglichen negativen Folgen einer Legalisierung durchaus bewusst sind), so würde ich dennoch den Gedankengang gerne umdrehen und fragen: Kann es nicht auch sein, dass durch die Legalisierung von virtueller Kinderpornographie nicht vielmehr sexuelle Fantasien von Pädophilen und damit die sexuelle Ausrichtung von Pädophilen (damit meine ich nicht die Auslebung der Neigung an Kindern) insgesamt mehr akzeptiert würden? Denn wenn ich als Pädophiler meine Gedanken grafisch verwirklichen möchte, habe ich ja virtuelle Kinderpornographie hergestellt. Und wäre eine solche Akzeptanz durch die Legalisierung nicht auch eine Möglichkeit, reale Kinder nicht mehr sexualisieren zu müssen, wenn es virtuelle Alternativen dazu gibt? Mir ist bewusst, dass diese Gedanken bei vielen wahrscheinlich Empörung hervorrufen oder diese als ziemlich verwerflich wahrnehmen. Ich bin mir ja selbst nicht sicher, ob dieser Gedankengang in der Realität so funktionieren würde und beanspruche daher keinesfalls die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben. Wobei wir eigentlich alle, wenn wir ehrlich sind, bei diesem Thema auf Vermutungen angewiesen sind, weil es ja kaum wissenschaftliche Arbeiten dazu gibt.
Der zweite Aspekt, den ich gerne noch ansprechen möchte und der hier auch noch nicht thematisiert wurde, ist die Frage nach der Angemessenheit der Strafen für virtuelle Kinderpornographie oder auch Sexpuppen. Denn sosehr wir in der Frage der Legalisierung unterschiedlicher Meinung sind, so ist dürfte es doch Konsens sein, dass bei virtueller Kinderpornographie keine realen Kinder leiden mussten und es geschädigte Personen bei diesen Materialien eigentlich nicht gibt, sofern es keine zeichnerischen oder animierten Kopien von realen Kindern sind. Daher müsste meiner Meinung nach der Konsum bzw. der Besitz von solchen Bildern höchstens mit einer Geldstrafe geahndet werden. So fände ich es dringend notwendig, dass das Gesetz geschärft wird, damit nach der Definition von wirklichkeitsnahen Geschehen es nicht mehr Auslegungssache des Gerichtes ist, was darunterfällt und wo das Besitzverbot greift. Und dabei sollte in meinen Augen nie als Verbrechen eingestuft werden können, denn bei virtueller Kinderpornographie liegt meiner Ansicht nach definitiv kein Verbrechen vor, schon gar nicht beim Konsum von solchen Bildern.
Es war mir wichtig, diese Gedanken hier mal einzubringen und ich hoffe, dass dies nicht dazu führt, bei einigen hier alte Wunden wieder aufzureißen.