Landesantidiskriminierungsgesetz

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Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Zidane » So 9. Jun 2019, 08:39

Mano hat geschrieben: So 9. Jun 2019, 02:25 ... bei mir eine Ausnahme gemacht :(
Ich glaube, da treffen sich wieder schweizerisches und deutsches Recht aufeinander.

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Mano » So 9. Jun 2019, 02:25

Zidane hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 23:09 Dasselbe Recht steht mir als Pädo auch zu!
Dann hat man wohl bei mir eine Ausnahme gemacht :(

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Zidane » Fr 7. Jun 2019, 21:06

Es bezog sich auf Deine Antwort, Max.

Ich sehe eher nur den Unterschied darin, dass der Einbrecher seine Rechte viel eher und vehementer vertritt, als ein Pädo.

Wer möchte denn in die Öffentlichkeit kommen?

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Max » Fr 7. Jun 2019, 20:41

Keine Ahnung worauf sich deine Aussage bezieht Zidane. Aber ich sehe gerade dass mein Post schlecht formuliert war: ich meinte, dass der Pädo so behandelt werden wird, als wären seine Persönlichkeitsrechte das niedere Rechtsgut, auch wenn er nix gemacht hat, und der Einbrecher, dessen Video ein Verbrechen beweist, kriegt seine Persönlichkeitsrechte geschützt.

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Zidane » Fr 7. Jun 2019, 19:23

Falsch!

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Max » Fr 7. Jun 2019, 18:33

Zidane hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 23:09
Mano hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 20:33 .. wegen Verletzung den Persönlichkeitsrechten vom Einbrecher,..
Dasselbe Recht steht mir als Pädo auch zu!
Es gibt immer eine Abwägung nach der Höhe des zu schützenden Rechtsgutes. Die Argumentation/Abwägung sollte auch beim Einbrecher eindeutig sein wird aber beim Pädo sicherlich anders ausfallen.

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Max » Fr 7. Jun 2019, 18:29

Caspar Ibichei hat geschrieben: Mi 5. Jun 2019, 22:02 Fest steht, Paragraf 1 des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar." fällt für einen Verdächtigten weg.
Was schon mal verfassungswidrig ist, denn die Formulierung „unantastbar“ ist schon ziemlich eindeutig. Da eine Ausnahme zu schaffen lässt tief blicken. Im Prinzip sagt das ja aus: der Mensch, gegen den ermittelt wird, ist für die Dauer der Ermittlungen nicht als Mensch definiert. Dass man gewisse Geheimnisse und Rechte auf Privatsphäre für Ermittlungen aufheben muss ist klar. Aber wozu die Menschenwürde? Ehrliche Frage: was bringt das außer einem Freibrief für menschenunwürdige Behandlung?

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Zidane » Do 6. Jun 2019, 23:09

Mano hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 20:33 .. wegen Verletzung den Persönlichkeitsrechten vom Einbrecher,..
Dasselbe Recht steht mir als Pädo auch zu!

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Mano » Do 6. Jun 2019, 20:33

Aiko hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 08:02 Mörder und andere Gewalttäter stehen nie so Negativ da...
Das hat was an sich. Ein Frau hat in ihrer Wohnung eine Überwachungskamera installiert, welche dann Fotos gemacht hat von einem Einbrecher. Sie durfte die Fotos aber nicht veröffentlichen wegen Verletzung den Persönlichkeitsrechten vom Einbrecher, der sie auch noch hätte anzeigen können wenn sie seine Bilder veröffentlicht hätte. :shock:

Re: Landesantidiskriminierungsgesetz

von Zidane » Do 6. Jun 2019, 09:06

🤔Tja, damit müssen wir wohl leben. Da hilft kein Gejammer! 😢

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