Upskirt

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Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Upskirt

Re: Upskirt

von Mitleser » Mi 15. Jul 2020, 23:49

Naja, hier im Ort haben die Kinder der Tanzgruppe jedes Jahr einen öffentlichen Auftritt, da steht die Bühne für jedermann frei zugänglich auf dem Festplatz. Warum sollte ich also nicht auch ein paar Fotos machen, wenn ich mir die Show gerne ansehe? Wobei ich es da aber nicht speziell auf fliegende Röcke abgesehen habe, sondern auf die süßen Mädels an sich. ;) Rein rechtlich gesehen fällt das jedenfalls unter die "Panoramafreiheit", das heißt, dass man von Personen bei öffentlichen Auftritten und Veranstaltungen auch ohne deren Einwilligung Aufnahmen machen darf, solange sie nur "Beiwerk" sind, also nicht besonders aus der Szenerie herausgehoben sind.

Re: Upskirt

von Der Seebär » Mi 15. Jul 2020, 22:42

Also bewusst fremde Kinder zu fotografieren, fände ich schon etwas seltsam, unabhängig davon, ob sie nun angezogen, mit gelifteten Rock oder ganz nackig sind.
Ja, wenn jetzt mein Kind in einer Tanzgruppe mitmacht und ich sie dabei fotografiere und damit auch andere Kinder "erwische" wäre es ja was anderes, als würde man bewusst fremde Kinder einfach ohne "Auftrag" fotografieren.
Von daher wäre ich mit sowas grundsätzlich vorsichtig.

Re: Upskirt

von Mitleser » Mi 15. Jul 2020, 20:31

So, wie ich die Frage des Gastes verstehe, geht es ihm darum, ob man überhaupt noch Aufnahmen von Kindern bei Tanzveranstaltungen o. ä. machen darf, eben weil "Upskirting" mittlerweile illegal ist, aber es bei so einer Darbietung eben dazu kommen kann, dass man bei einer schwungvollen Drehung der Tänzerin eben womöglich auch unter den Rock gucken kann.

Vermutlich ist das ähnlich gelagert wie bei einer Aufnahme, die am Strand entsteht, solange man nicht gezielt eine Person (in jenem Fall z. B. ein nacktes Kind) aufnimmt, sondern nur die Szenerie an sich, dürfte das rechtlich unproblematisch sein, denn wie will man nachweisen, dass die Aufnahme vorsätzlich geschieht, um pikante Details aufzunehmen?

Aber wie gesagt, wir sind keine Juristen, im Zweifelsfall sollte man besser einen Profi zurate ziehen, um eine konkrete Antwort zu erhalten.

Re: Upskirt

von Max » Mi 15. Jul 2020, 18:34

Die Frage auf die es ankommt dürfte wohl sein: macht man das UM so einen Moment zu erwischen oder ganz gezielt sogar, oder macht man in einem normalen sozialen Rahmen Fotos von irgendwem und merkt erst hinterher, dass einer Person im Bild gerade was verrutscht war?

Das eine wär ein sexueller Übergriff, das andere ein normales Foto.

Wir sind ansonsten keine Rechtsanwälte und somit nicht in der Lage detaillierte juristische Auskunft zu geben.

Re: Upskirt

von Mascha » Mi 15. Jul 2020, 15:25

Welches Gesetz meinst du denn? "Upskirting", also Frauen unter den Rock oder ins Dekolleté zu fotografieren, ist eine Straftat seit Anfang Juli. Kann mit zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Aus gutem Grund. Es geht um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht.

Ich weiß ehrlich gesagt auch keinen Grund weshalb du Kindern unter den Rock fotografieren dürfen solltest.

https://www.tagesschau.de/inland/bundes ... QF6BAgJEAI

Upskirt

von Gast » Di 14. Jul 2020, 23:54

Hallo, was bedeutet das neue Gesetz? Darf man dann noch Bilder von Kindern aufnehmen, wenn die sich bewegen und man unter den Rock sehen kann? Beim Tanzen, wenn sich der Rock beim Drehen hebt als Beispiel. Da wäre nicht nur ein Ausschnitt des Intimbereichs zu sehen sondern das ganze Mädchen und der Hintergrund.

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